Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Export von Gebrauchtfahrzeugen (B2C)

I. Bezeichnung und Beschreibung des Fahrzeugs

Artikel 1: Beschreibung und Vertragskonformität

1.1. Beschreibung. Das verkaufte Fahrzeug ist dasjenige, das in der Anzeige und im vom Käufer unterzeichneten Bestellschein detailliert beschrieben ist. Diese Beschreibung umfasst insbesondere Marke, Modell, Fahrgestellnummer (FIN), Erstzulassungsdatum, spezifische Optionen und den nachgewiesenen Kilometerstand.

1.2. Garantierte Qualität und technische Überprüfung. Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug mehr als 100 Kontrollpunkte durchlaufen hat. Der Verkäufer stellt ein Protokoll dieser Kontrollen zur Verfügung und garantiert die Konformität des Fahrzeugs mit seiner Beschreibung. Die technische Überprüfung (Hauptuntersuchung) ist aktuell und, falls sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, für die Zulassung gültig, wenn sie weniger als sechs Monate alt ist.

1.3. Bereitgestellte Dokumente. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle für den grenzüberschreitenden Verkauf und die Zulassung erforderlichen Dokumente bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Die aktuelle technische Überprüfung.
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (oder ein gleichwertiges Dokument).
  • Das vollständige und nachprüfbare Scheckheft.
  • Der Kilometerstandnachweis (Beleg für den tatsächlichen Kilometerstand).
  • Alle notwendigen Dokumente zur Erlangung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (Quitus Fiscal) und des Konformitätszertifikats (COC).

II. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung

Artikel 2: Inklusivpreis und Besteuerung (MwSt.)

2.1. Inklusivpreis. Der im Bestellschein angegebene Preis ist ein Inklusivpreis (inkl. MwSt.) und umfasst den Fahrzeugpreis, die Mehrwertsteuer, die Zulassung und die Ökosteuer (soweit vom Verkäufer verwaltet). Die Lieferkosten werden pauschal zum Fahrzeugpreis hinzugerechnet.

2.2. Differenzbesteuerung. Sofern auf der Rechnung nicht ausdrücklich anders vermerkt, erfolgt dieser Verkauf nach der Sonderregelung der Differenzbesteuerung gemäß den für Wiederverkäufer von Gebrauchtwaren geltenden Bestimmungen. Es wird kein Mehrwertsteuerbetrag auf der Rechnung ausgewiesen. Der Käufer wird darüber informiert, dass er diese Steuer in seinem Wohnsitzland folglich nicht abziehen kann.

2.3. Konfiguration. Der Bordcomputer des Fahrzeugs wird in der vom Käufer gewählten Sprache konfiguriert, vorbehaltlich der sprachlichen Verfügbarkeit des Systems.

Artikel 3: Bestell- und Zahlungsmodalitäten

3.1. Bestätigung der Bestellung. Die Bestellung wird vom Käufer durch die Zahlung einer Anzahlung von 20% des Gesamtpreises der Bestellung (Inklusivpreis des Fahrzeugs + Lieferkosten) bestätigt.

3.2. Art der Anzahlung. Die Anzahlung von 20% gilt als feste Verpflichtung beider Parteien. Bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts durch den Käufer wird diese Anzahlung vollständig zurückerstattet.

3.3. Zahlung des Restbetrags. Der Restbetrag des Bestellpreises (80%) ist bei Lieferung des Fahrzeugs nach Prüfung und Bestätigung der Konformität des Fahrzeugs durch den Käufer zu zahlen.

3.4. Sofortzahlung und Rabatt. Bei vollständiger Sofortzahlung des Gesamtpreises der Bestellung (100%) zum Zeitpunkt der Bestätigung wird ein Rabatt von 15% auf den Inklusivpreis des Fahrzeugs gewährt.

Artikel 4: Finanzierungsangebot (Zweckgebundener Kredit)

4.1. Förderfähigkeitsbedingungen. Der Verkäufer bietet ein Finanzierungsangebot unter folgenden Bedingungen an: Laufzeit von 2 bis 5 Jahren mit einem jährlichen (nominalen) Zinssatz von 3% und einer obligatorischen Anzahlung von 30% des Fahrzeugpreises.

4.2. Bonitätsanforderungen. Die Gewährung der Finanzierung ist von der Bonitätsprüfung des Käufers abhängig. Der Käufer muss die folgenden Anforderungen erfüllen und die entsprechenden Nachweise vorlegen:

  • Gesetzliches Mindestalter für den Abschluss eines Kredits in seinem Wohnsitzland.
  • Gesetzlicher Wohnsitz im Land.
  • Gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass).
  • Adressnachweis (Wasser-, Stromrechnung usw.).
  • Regelmäßiges und nachgewiesenes monatliches Einkommen.
  • Aktuelle Kontoauszüge.
  • Nachgewiesene Schuldenquote von unter 50%.

4.3. Vorvertragliche Informationen. Vor Abschluss des Kreditvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer ein standardisiertes europäisches Merkblatt (ESIS) zur Verfügung zu stellen, das insbesondere den effektiven Jahreszins (APR) angibt, der alle Kosten (Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Kosten für Pflichtversicherungen usw.) enthält. Der effektive Jahreszins darf den im Mitgliedstaat des Käufers geltenden Wuchersatz nicht überschreiten.

4.4. Automatische Auflösung. Wenn der Käufer einen für diesen Kauf bestimmten Kredit beim Verkäufer oder einem benannten Vermittler aufnimmt und sein Recht auf Widerruf des Kreditangebots innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ausübt, wird der Kaufvertrag für das Fahrzeug automatisch von Rechts wegen und ohne Kosten für den Käufer aufgelöst. Die Anzahlung wird dann vollständig zurückerstattet.

III. Lieferung, Gefahrenübergang und Inspektion

Artikel 5: Lieferfristen und -kosten

5.1. Vertragliche Fristen. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb einer maximalen Frist von 5 Werktagen für EU-Länder und 8 Werktagen für andere europäische Länder (außerhalb der EU) zu liefern, gerechnet ab der Bestätigung der Bestellung (Eingang der Anzahlung oder Finanzierungsbestätigung).

5.2. Sendungsverfolgung. Der Käufer erhält eine Sendungsverfolgungsnummer für den Transport des Fahrzeugs sowie das voraussichtliche Lieferdatum und die Lieferzeit.

5.3. Lieferkosten. Die Pauschalgebühren betragen 500€ für EU-Länder und 700€ für alle anderen europäischen Länder.

5.4. Nichteinhaltung der Frist. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Lieferdatums oder der Lieferfrist kann der Käufer den Verkäufer schriftlich (per Einschreiben oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) auffordern, die Lieferung innerhalb einer angemessenen zusätzlichen Frist vorzunehmen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb dieser neuen Frist, kann der Käufer den Vertrag auflösen. Wenn das Lieferdatum eine wesentliche Bedingung für den Käufer war (und diese Bedingung vor Vertragsabschluss schriftlich angegeben wurde), kann die Auflösung sofort ohne vorherige Mahnung erfolgen. Im Falle einer Auflösung erstattet der Verkäufer alle gezahlten Beträge vollständig zurück.

Artikel 6: Eigentums- und Gefahrenübergang

6.1. Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer behält das volle und uneingeschränkte Eigentum am Fahrzeug bis zur vollständigen und wirksamen Bezahlung des Gesamtpreises der Bestellung (Anzahlung + Restbetrag + Lieferkosten).

6.2. Gefahrenübergang. Der Übergang der Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung des Fahrzeugs geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter (außer dem Spediteur) das Fahrzeug physisch in Empfang nimmt. Der Verkäufer ist für alle während des Transports auftretenden Schäden verantwortlich.

Artikel 7: Inspektion und Kundenzufriedenheit

7.1. Abnahmeprotokoll. Der Käufer oder sein Vertreter muss den äußeren Zustand des Fahrzeugs und der Borddokumente zum Zeitpunkt der Lieferung überprüfen.

7.2. Überprüfung nach der Lieferung. Nach der Lieferung hat der Käufer das Recht, seinen Automechaniker hinzuzuziehen, um die technische Konformität des Fahrzeugs zu überprüfen.

7.3. Zufriedenheitsbedingung für den Restbetrag. Die Zahlung des Restbetrags ist an die "Kundenzufriedenheit" gebunden, die als Anerkennung der objektiven Konformität des Fahrzeugs mit den vertraglichen Merkmalen definiert ist (Fehlen wesentlicher Mängel, Zustand gemäß Beschreibung und dem Protokoll der 100 Kontrollpunkte). Jede Verweigerung der Zahlung des Restbetrags muss durch eine wesentliche, objektiv festgestellte und dem Verkäufer mitgeteilte Nichtkonformität begründet werden.

IV. Widerruf und Garantien

Artikel 8: Widerrufsrecht (Fernabsatz)

8.1. Frist und Modalitäten. Gemäß dem europäischen Fernabsatzgesetz hat der Käufer ein Widerrufsrecht von 14 vollen Tagen. Diese Frist beginnt am Tag des physischen Empfangs des Fahrzeugs durch den Käufer oder einen benannten Dritten. Der Käufer muss seine Entscheidung nicht begründen.

8.2. Verfahren. Der Käufer muss seine Widerrufsentscheidung dem Verkäufer schriftlich (per Post oder E-Mail mit Empfangsbestätigung) unter Verwendung des bereitgestellten Muster-Widerrufsformulars oder einer formlosen Erklärung vor Ablauf der 14-tägigen Frist mitteilen.

8.3. Rücksendekosten. Der Käufer ist für die Rücksendung des Fahrzeugs an den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung seiner Widerrufsentscheidung verantwortlich. Die Kosten für die Rücksendung des Fahrzeugs trägt der Käufer.

8.4. Rückerstattung. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle gezahlten Beträge (einschließlich Anzahlung und Standard-Lieferkosten) innerhalb von maximal 14 Tagen nach dem Datum, an dem er über den Widerruf informiert wurde, zurückzuerstatten. Die Rückerstattung kann bis zum tatsächlichen Erhalt des Fahrzeugs oder bis zum Erhalt des Versandnachweises aufgeschoben werden. Jede Verzögerung der Rückerstattung über 14 Tage hinaus führt zur Anwendung gesetzlicher Zuschläge auf die geschuldeten Beträge (bis zu 50% je nach Dauer der Verzögerung).

Artikel 9: Gesetzliche und kommerzielle Garantien

9.1. Vertragliche kommerzielle Garantie (24 Monate). Der Verkäufer bietet eine vertragliche kommerzielle Garantie von 24 Monaten ab Lieferung an. Diese Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Garantien und ersetzt diese nicht. Die genauen Bedingungen dieser Garantie (Deckung, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung) sind in einem beigefügten Vertragsdokument aufgeführt.

9.2. Gesetzliche Konformitätsgarantie (GLC). Der Verkäufer ist zur gesetzlichen Konformitätsgarantie für Mängel verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen. Für dieses Gebrauchtfahrzeug beträgt die Dauer der GLC 12 Monate ab Lieferung.

9.3. Reparaturverbot. Der Käufer verpflichtet sich, keine Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen, bevor er dem Verkäufer ein Problem gemeldet und eine gegenseitige Begutachtung ermöglicht hat, um die Rechte des Käufers und des Verkäufers im Rahmen der Garantieanwendung zu wahren.

V. Schlussbestimmungen und Streitbeilegung

Artikel 10: Haftung des Käufers nach der Lieferung

Nach erfolgter Lieferung übernimmt der Käufer die Verantwortung für das Fahrzeug. Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs und seiner Borddokumente zu überprüfen. Das Fehlen von Vorbehalten bei der Annahme der Ware entbindet den Verkäufer nicht von der Konformitätsgarantie, wenn ein Mangel später innerhalb der gesetzlichen Fristen aufgedeckt wird.

Artikel 11: Anwendbares Recht und Streitbeilegung

11.1. Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Verbraucherrechts des Wohnsitzstaates des Käufers.

11.2. Mediation. Im Falle eines Rechtsstreits wird der Käufer über die Möglichkeit informiert, kostenlos einen Verbraucherschlichter in Anspruch zu nehmen, insbesondere über grenzüberschreitende Schlichtungsstellen wie das Europäische Verbraucherzentrum.

VERPFLICHTENDE VERTRAGSANHÄNGE