Artikel 1: Beschreibung und Vertragskonformität
1.1. Beschreibung. Das verkaufte Fahrzeug ist dasjenige, das in der Anzeige und im vom Käufer unterzeichneten Bestellschein detailliert beschrieben ist. Diese Beschreibung umfasst insbesondere Marke, Modell, Fahrgestellnummer (FIN), Erstzulassungsdatum, spezifische Optionen und den nachgewiesenen Kilometerstand.
1.2. Garantierte Qualität und technische Überprüfung. Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug mehr als 100 Kontrollpunkte durchlaufen hat. Der Verkäufer stellt ein Protokoll dieser Kontrollen zur Verfügung und garantiert die Konformität des Fahrzeugs mit seiner Beschreibung. Die technische Überprüfung (Hauptuntersuchung) ist aktuell und, falls sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, für die Zulassung gültig, wenn sie weniger als sechs Monate alt ist.
1.3. Bereitgestellte Dokumente. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle für den grenzüberschreitenden Verkauf und die Zulassung erforderlichen Dokumente bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Die aktuelle technische Überprüfung.
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (oder ein gleichwertiges Dokument).
- Das vollständige und nachprüfbare Scheckheft.
- Der Kilometerstandnachweis (Beleg für den tatsächlichen Kilometerstand).
- Alle notwendigen Dokumente zur Erlangung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (Quitus Fiscal) und des Konformitätszertifikats (COC).